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Aufenthaltstitel ändern, aber das Amt antwortet nicht, was tun?

Meine Freundin möchte zu Anfang Juni ihren Arbeitgeber wechseln, ist aber kein deutscher Staatsbürger und lebt hier mit einem Aufenthaltstitel.

Dieser muss bei einem Jobwechsel geändert werden und diese Änderung muss von der Ausländerbehörde genehmigt/vorgenommen werden.

Die Ausländerbehörde in München ist aber seit Monaten überlastet. Es werden keine Anrufe mehr angenommen, rein kommt man nur mit Termin und einen Termin bekommt man nur nach Anfrage online. Das Dumme an der Sache ist nur, dass man auch nach einem Monat warten keinen Termin oder Rückmeldung auf Anfragen bekommen.

Langsam wird es aber knapp, da der neue Job zum 01.06. beginnen soll, aber die Arbeit erst aufgenommen werden kann, wenn das Amt das Ganze genehmigt hat. Hinzukommt, dass der neue Arbeitgeber nicht ewig warten kann und die Unterstützung so schnell wie möglich benötigt. Es besteht also nicht nur das Risiko, dass für einen oder mehrere Monate kein Lohn bezahlt wird, sondern der neue Arbeitgeber könnte sich auch für jemand anderen entscheiden.

Wir wissen nun nicht mehr was wir noch tun sollen. Wir haben es mehrfach schriftlich versucht, auch bei Ausländerbehörden von anliegenden Städten und der Stadt München. Überall bekommen wir die Info, dass nur die Ausländerbehörde in München helfen kann.

Ohne Job muss meine Freundin aber wieder zurück nach Amerika. Gerade da das Finden eines Jobs, der laut Aufenthaltstitel möglich ist, sehr schwer ist wird man da kurzfristig auch nichts finden.

 

Was tun?

3 Answers

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  • 11 months ago

    Das ist eine vertrackte Situation. Schau mal, ob du in dem Link unter Quellen etwas dazu findest.

    Und versucht es mal in der Botschaft. Das kann manchmal helfen!

  • ?
    Lv 7
    11 months ago

    Das ist leider der Corona-Pandemie geschuldet.

    Einspruch erheben per Einschreiben mit Rückantwort. Kopie des Aufenthaltstitels beilegen.

    Antrag auf Wiedereinsetzen. in den vorherigen Stand. Wenn Ablehnung, Anwalt einschalten

  • aeneas
    Lv 7
    11 months ago

    DAS gilt für Amerikaner in Deutschland: 

    "...der Tag der Ein- und Ausreise voll mitzählen

    der Bezugszeitrahmen von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ein rollierender ist, das heißt er ist fortlaufend für jeden Tag des Aufenthaltes zu beachten und

    das Mitführen von Ausweisdokumenten mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten erforderlich ist

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht, auch nicht „nur für einen Tag“ erlaubt ist. Verstöße gegen die vorstehenden Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bewehrt sind und gegebenenfalls auch eine Wiedereinreissperre nach sich ziehen."

    Und: ein Aufenthaltstitel, bzw. Visum wird ueber die 90  Tage visafreien Aufenthaltes NUR aus "zwingenden Gründen" erteilt.

    Ausserdem: von welchem "Amt" redest Du da eigentlich? 

    Wenn sie ein Arbeitsvisum für Deutschland hatte und das abgelaufen ist, bemüht sich normalerweise der Arbeitgeber, bzw. unterstützt die AN bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wenn sie dort gekündigt wurde, kann sie sich nicht einfach einen neuen Job suchen. Sie darf keinen einzigen Tag irgendwo anders arbeiten. Ja, sie muss nach Hause; da hilft nunmal kein Weihwasser!

    Die Sache stinkt doch! 

    https://service.berlin.de/dienstleistung/326856/

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